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Coronavirus: Verlängerung der Maßnahmen bis zum 19. April

Waschen Sie sich regelmäßig die Hände - Tragen Sie einen Mundschutz - Wahren Sie einen Abstand von 1,5 m - Beschränken Sie sich auf 1 engen Kontakt - Nehmen Sie Rücksicht auf schutzbedürftige Personen - Arbeiten Sie von zu Hause aus - Lüften Sie die Innenräume - Gehen Sie Ihren Aktivitäten vorzugsweise im Freien nach
Beim Nationalen Sicherheitsrat, der auf die Ministerpräsidenten ausgeweitet worden ist und am Freitag, dem 27. März zusammengekommen ist, ist eine Verlängerung der zuvor ergriffenen Maßnahmen um zwei Wochen bis zum 19. April beschlossen worden. Diese Entscheidung könnte um weitere zwei Wochen, bis zum 3. Mai, verlängert werden. Die Lage wird in jedem Fall fortlaufend beurteilt. Der Nationale Sicherheitsrat wird regelmäßig einberufen, um die Lage zu prüfen.

Zur Erinnerung: Die detaillierten Maßnahmen sind auf der Website www.info-coronavirus.be verfügbar.

Nachstehend jedoch einige Verdeutlichungen:

  • Für die körperliche Betätigung im Freien gilt, dass weiterhin zur körperlichen Betätigung und zu Spaziergängen ermutigt wird, jedoch müssen für die Zeit der Betätigung die Maßnahmen in Bezug auf das Social Distancing eingehalten werden. Die Bürger befinden sich also nur für die Zeit der körperlichen Betätigung außerhalb ihres Wohnsitzes. Während der körperlichen Betätigung sollen die Bürger in Bewegung bleiben (und sich zum Beispiel nicht in Parks niederlassen).
  • Die "Lockdown Partys", die von einigen Bürgern organisiert werden, gefährden unsere großen Anstrengungen und stellen ein wiederkehrendes Problem dar, das bedeutende Auswirkungen auf die Gesundheit hat, wie die Ereignisse uns gezeigt haben. Diese Feiern bleiben natürlich verboten.
  • Was die Schulen betrifft und insbesondere ihre Funktionsweise in den Osterferien:
    • Die Regel bleibt dieselbe. Die Kinderbetreuung in den Schulen muss auch während dieses Zeitraums gewährleistet werden können.
    • Ist dies wirklich nicht möglich, kann unter Einhaltung der folgenden Bedingungen eine andere Form der Kinderbetreuung organisiert werden:
      • Die Kinder, die bis zu diesem Zeitpunkt gemeinsam betreut wurden, müssen weiterhin gemeinsam betreut werden und dürfen nicht mit anderen Kindern vermischt werden.
      • Die Kinder werden vorzugsweise von Personen betreut, mit denen sie zuletzt bereits Kontakt hatten.

Wie sonst auch beruhen die getroffenen Entscheidungen auf Empfehlungen der wissenschaftlichen Sachverständigen, die etwas früher am Tag mitgeteilt worden sind.

Verstöße werden weiter geahndet. Darüber hinaus wird kurzfristig ein System der sofortigen Erhebung der Geldbußen eingesetzt werden.

Jeder hat eine individuelle und kollektive Verantwortung hinsichtlich der Einhaltung der Beschlüsse, die, wir sind uns dessen bewusst, schwerwiegend sind. Dem Einsatz, dem Sinn für Solidarität und Verantwortung eines jeden Belgiers gebühren unsere Anerkennung. Wie jeder weiß, sind diese Maßnahmen unerlässlich, um unsere Gesundheit zu schützen. Auch die Arbeit des Pflegepersonals kann nicht genug hervorgehoben werden. Ihr tagtäglicher Einsatz ist bemerkenswert und sämtliche Behörden des Landes setzen alles daran, um ihren Schutz zu gewährleisten. Schließlich ist auch der Einsatz aller Personen, die dazu beitragen, dass unser Land jeden Tag weiter funktioniert, von wesentlicher Bedeutung. Auch ihnen gilt unser Dank.

Sorgen Sie weiter für sich selbst; sorgen Sie weiter für die anderen.