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30/03/2009 - Ministerielles Rundschreiben NPU-4 über die Disziplinen

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Vorliegendes Rundschreiben hat zum Ziel:

  • die im Königlichen Erlass vom 16. Februar 2006 über die Noteinsatzpläne, nachstehend "KE" genannt, und im Rundschreiben NPU-1 vom 26. Oktober 2006, nachstehend "Rundschreiben NPU-1" genannt, erwähnten Bestimmungen und Grundsätze in Bezug auf die Disziplinen zu ergänzen,
  • ein Instrument zu schaffen, um vorrangig den Disziplinen bei der Erstellung ihrer jeweiligen monodisziplinären Einsatzpläne gemäß Artikel 9 des KE zu helfen,
  • den lokalen Verwaltungsbehörden die Möglichkeit zu geben, bei der Erstellung multidisziplinärer Pläne die multidisziplinäre Koordinierung besser zu regeln.
  • Folglich ist es ratsam, den in vorliegendem Rundschreiben enthaltenen Grundsätzen in den jeweiligen monodisziplinären Plänen Gestalt zu geben.

Vorliegendes Rundschreiben ist auf die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren, die gemeinsam das allgemeine Wohlbefinden der Kollektivität zum Ziel haben, ausgerichtet. Darin wird einer optimalen Zusammenarbeit dieser Partner zur Gewährleistung der Sicherheit von Personen und Gütern, insbesondere durch Anstrebung eines globalen Konzepts zur Bewältigung einer Notsituation, sowie zur Gewährleistung einer angemessenen, ständigen und koordinierten Antwort Vorschub geleistet.