Andere offizielle Informationen und Dienste: www.belgium.be

Der Konzertierungsausschuss senkt das Alter für die Maskenpflicht, schränkt Aktivitäten in Innenräumen ein und ergreift Maßnahmen für das Unterrichtswesen

Gemeinsam sicher durch den Winter
Der Konzertierungsausschuss hat heute die epidemiologische Situation in unserem Land erörtert. Um den Druck auf den Gesundheitspflegesektor zu verringern, wurde beschlossen, Aktivitäten in Innenräumen einzuschränken, die Weihnachtsferien im Vor- und Primarschulwesen vorzeitig am 20. Dezember beginnen zu lassen und in den Sekundarschulen auf Hybridunterricht umzustellen. Die Bevölkerung wird auch aufgefordert, soziale Kontakte in Innenräumen so weit wie möglich einzuschränken.

Der Konzertierungsausschuss stellt fest, dass die Zahl der Ansteckungen weiter ansteigt, ebenso wie die Zahl der Krankenhauseinweisungen und der Druck auf die Krankenhäuser. Heute sind vier von zehn Betten auf der Intensivstation mit Coronavirus-Patienten belegt, während 220 Betten aus Mangel an Pflegepersonal nicht belegt werden können. Außerdem liegt die Reproduktionsrate immer noch über 1, was bedeutet, dass die Epidemie weiter voranschreitet und der Druck auf den Gesundheitspflegesektor steigt.

Um diese hohe Zahl von Ansteckungen zu verringern und den Druck auf den Pflegesektor so schnell wie möglich auf ein akzeptables Niveau zu bringen, hat der Konzertierungsausschuss folgende Entscheidungen getroffen:

Maskenpflicht ab 6 Jahren

Wo das Tragen einer Maske bereits Pflicht ist, gilt dies nun ab dem Alter von sechs Jahren.

Einschränkung sozialer Kontakte

Es wird dringend empfohlen, soziale Kontakte auf ein Minimum zu beschränken und sich vorzugsweise im Freien zu treffen. Die Verwendung von Selbsttests wird empfohlen.

Kinder und Unterricht

Die Weihnachtsferien im Vor- und Primarschulwesen beginnen eine Woche früher, nämlich am 20. Dezember.

Der Sekundarschulunterricht wird bis zu den Prüfungen in Hybridform organisiert. Für Schüler, die keinen Zugang zu digitalen Tools haben, kann in der Schule Fernunterricht organisiert werden.

Darüber hinaus tritt ab dem 6. Dezember eine Reihe von Maßnahmen in Kraft, die das schulische Umfeld sicherer machen sollen, nämlich:

  • Verpflichtung, in jedem Klassenzimmer und in Räumen, in denen viele Menschen zusammenkommen, ein CO2-Messgerät zu verwenden,
  • neues Protokoll, nach dem eine Klasse geschlossen wird, sobald zwei Kinder infiziert sind,
  • allgemeine Maskenpflicht ab 6 Jahren,
  • Verbot aller außerschulischen Aktivitäten,
  • Empfehlung an Eltern, regelmäßig einen (Selbst-)Test an ihren Kindern durchzuführen.

Für den Teilzeit-Kunstunterricht gelten die gleichen Regeln wie für den Primar- und Sekundarschulunterricht.

Für die am stärksten gefährdeten Schüler wird Präsenzunterricht organisiert - sicher im Sonderschulwesen. Die Minister für Unterricht werden die diesbezüglichen Modalitäten festlegen.

Die Taskforce Impfung wird bei der Impfung von Kindern unter 12 Jahren rasch Fortschritte machen, da die Impfung für die Bewältigung der epidemiologischen Herausforderung im Unterrichtswesen von großer Bedeutung ist.

Private Zusammenkünfte in Innenräumen

Alle privaten Zusammenkünfte und Aktivitäten in Innenräumen sind vorübergehend verboten, einschließlich organisierter Aktivitäten, aber mit Ausnahme von:

  • Sport,
  • Zusammenkünften in Privatwohnungen oder kleinen Touristenunterkünften,
  • Hochzeiten und Bestattungen.

Öffentliche Ereignisse in Innenräumen

Ereignisse mit mehr als 4 000 Besuchern dürfen ab Samstag, dem 4. Dezember, nicht mehr stattfinden.

Ereignisse, kulturelle und andere Darbietungen sowie Kongresse in Innenräumen sind ab Montag, dem 6. Dezember, nur noch unter folgenden Bedingungen erlaubt:

  • höchstens 200 Besucher,
  • sitzendes Publikum,
  • Tragen einer Maske,
  • Nutzung des Covid Safe Tickets ab 50 Besuchern.

Kinos dürfen höchstens 200 Personen pro Saal einlassen, wenn zwischen den Gruppen ein Abstand von 1,5 m eingehalten wird.

Öffentliche Ereignisse im Freien

Der Konzertierungsausschuss erinnert daran, dass die Veranstalter für das Crowd Management verantwortlich sind.

Der Ausschuss fordert die lokalen Behörden auf, diese Maßnahmen streng zu überwachen. Wenn diese Maßnahmen nicht eingehalten werden können, müssen die Ereignisse abgesagt werden.

Homeoffice

Die Homeoffice-Pflicht mit höchstens einem Präsenztag am Arbeitsplatz pro Woche bleibt bestehen. Teambuilding-Aktivitäten und andere Feiern am Arbeitsplatz sind verboten.

Horeca

Die Öffnungszeiten im Horeca-Sektor sind von 5 Uhr morgens bis 23 Uhr abends begrenzt.

Sportwettkämpfe in Innenräumen

Sportwettkämpfe in Innenräumen dürfen nur ohne Publikum stattfinden. Minderjährige Teilnehmer dürfen von zwei Erwachsenen begleitet werden.

 

Diese Maßnahmen treten am Samstag, dem 4. Dezember 2021, in Kraft.

Der Konzertierungsausschuss wird die epidemiologische Situation in der Woche vom 20. Dezember neu bewerten.

Der Konzertierungsausschuss weist darauf hin, dass die Bürgermeister jederzeit dafür verantwortlich sind, Ereignisse, die ein epidemiologisches Risiko bergen, nach Konzertierung mit den zuständigen Gesundheitsinstanzen abzusagen.